YAAM – Young African Art Market
YAAM
An der Schillingbrücke 3
10243 Berlin
info@yaam.de
www.yaam.de
Hausordnung / Code of conduct YAAM
Willkommen im YAAM! Wir freuen uns über Ihren Besuch. Um allen BesucherInnen einen angenehmen und sicheren Aufenthalt gewährleisten zu können ist es erforderlich sich an gewisse Regeln zu halten, die in dieser Hausordnung festgehalten werden.
Mit Betreten des YAAM Geländes erkennen die BesucherInnen die Geltung der vorliegenden Hausordnung an.
1. Geltungsbereich
1.1 Die Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung gilt für das gesamte Gelände, einschließlich der Clubräume und aller Zuwege. Die Hausordnung gilt an allen Öffnungstagen für alle Gäste, Besucherinnen und Beschäftigten, egal aus welchem Grund diese das YAAM betreten. 1.2 Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigem Verweis, einem Ausschluss von der Veranstaltung oder in schweren Fällen zu einem dauerhaften Hausverbot führen.
2. Ziel der Hausordnung
Ziel der Hausordnung ist es: – das Wohlbefinden aller Gäste, Besucherinnen und Beschäftigten zu gewährleisten – für ein respektvolles Miteinander zu sorgen – einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten – die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern – das YAAM vor Beschädigungen und Verunreinigungen zu schützen
3. Hausrecht
Die Betreiber, bestehend aus vertretungsberechtigten Personen des Kult – Verein für Jugendkultur e.V. und der Spreekultur GmbH (für den Veranstaltungs- und Gastronomiebetrieb), üben das Hausrecht auf dem gesamten Gelände aus. Während den Öffnungszeiten wird das Hausrecht durch den vom Betreiber beauftragten Ordnungsdienst und der Veranstaltungsleitung (Chef vom Dienst) ausgeübt.
4. Zutritt und Aufenthalt von Besuchern
4.1. Das YAAM ist grundsätzlich für alle offen und zugänglich. Ab 22 Uhr wird Personen unter 18 Jahren der Zutritt zum YAAM nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet (gemäß JuSchG). Erziehungsberechtigte haben ihre Aufsichtspflicht zu gewährleisten. 4.2. Für einzelne, insbesondere Tanzveranstaltungen behält sich der Betreiber vor, ab 24 Uhr Personen unter 21 Jahren den Zutritt zu verweigern. 4.3. Für einzelne, insbesondere Tanzveranstaltungen behält sich der Betreiber vor, eine Selektion am Einlass zum Wohle eines ausgeglichenen Männer/ Frauenverhältnisses während der Veranstaltung durchzuführen.
5. Verweigerung des Zutritts
5.1. Besuchern, die – die Zustimmung zu Kontrollmaßnahmen verweigern, – die Anordnungen des Ordnungsdienstes nicht befolgen, – vorübergehend oder dauerhaft Hausverbot haben, – erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, – erkennbar gewaltbereit oder zur Anstiftung zu Gewalttaten bereit sind, – erkennbar gegen die Drogenpolitik im Sinne von Ziffer 7 oder dem Code of Conduct im Sinne von Ziffer 8 verstoßen, – erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören oder verbotene Gegenstände im Sinne der Ziffer 6 mit sich führen, wird der Zutritt zum YAAM verweigert. 5.2. Wird eine Person trotz eines Platzverweises bzw. Hausverbots auf dem Gelände angetroffen, kann die Polizei benachrichtigt werden und Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet. Um zu überprüfen, ob ein Hausverbot gegen die Person besteht, ist der vom Veranstalter eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst befugt, die Personalien der festzustellen.
6. Verbotene Gegenstände
6.1. Allen Besuchern, die die Anlage betreten, ist es untersagt, folgende Gegenstände mit sich zu führen: – Waffen jeder Art - Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können - Getränke, Glasbehälter, Flaschen, Dosen – pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, bengalische Feuer, Rauchbomben, Rauchpulver, Leuchtkugeln, Wunderkerzen etc.
7. Drogenpolitik
Der Betreiber des YAAM hält die staatliche Drogenpolitik für gescheitert und mahnt ihre überfällige Reform an. Wir werden auch zukünftig tolerieren, wenn in einer ruhigen Ecke ein Joint geraucht wird oder eine Kleinstmenge Marihuana mit auf das Gelände gebracht wird. Dies ändert aber nichts daran, dass jeder Handel mit illegalen Cannabisprodukten und der Konsum und Handel weiterer Drogen im Sinne des geltenden deutschen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) auf dem Gelände des YAAM den Fortbestand des gesamten Projektes unmittelbar gefährdet und unterbunden wird. 7. 1. Wer auf dem Gelände des YAAM beim Dealen – also beim Verkauf von illegalen Drogen – beobachtet wird, erhält zunächst Hausverbot. Um die Einhaltung des Hausverbots zu überwachen, ist der vom Veranstalter eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst befugt die Personalien festzustellen. 7. 2. Können die Personalien nicht festgestellt werden oder wird die Vorlage eines gültigen Ausweises verweigert, wird sofort die Polizei benachrichtigt und Anzeige wegen Drogenhandels erstattet. In diesem Fall ist die betreffende Person bis zum Eintreffen der Polizei nach § 127 StPO festzuhalten.
8. Code of Conduct
Das YAAM Berlin versteht sich als Ort, in dem wir uns frei von Diskriminierung jedweder Art bewegen können, in dem verschiedene Kulturen zusammen kommen, die gemeinsam Projekte verwirklichen, zusammen feiern und arbeiten. Wir begegnen uns respektvoll, wertschätzend und achten aufeinander. Wir wünschen uns, ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass die Grenzen des Einzelnen individuell sind und nicht überschritten werden dürfen. 8.1. Grenzüberschreitungen, körperliche oder verbale Übergriffe, ob erlebt oder beobachtet, müssen gemeldet werden. Ansprechpartner/innen sind im Veranstaltungsbetrieb als Awareness Team gekennzeichnet. In einem Konfliktfall sind sonst die Ordnungsdienste, das Barpersonal oder die Veranstaltungsleitung weitere Ansprechpartner/innen. 8.2. Rassistische, fremdenfeindliche, frauenfeindliche, rechtsradikale Haltung, Handlung oder Parolen sowie diskriminierendes Verhalten aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, religiöser oder sexueller Neigung stellen ein Verstoß gegen die Hausordnung dar und können zum unverzüglichen Verweis des Platzes führen. 8.3. Beschwerden, Anmerkungen oder Äußerungen zu einer erlebten oder beobachteten Grenzüberschreitung durch Gäste oder Beschäftigten können über die E-Mail Adresse aftercare@yaam.de oder das Kontaktformular unter https://www.yaam.de/contact/ übermittelt werden.
9. Weitere Verhaltensregeln
9.1. Alle Besucherinnen haben der Mitwirkungspflicht, insbesondere bei einer Räumung oder Evakuierung nachzukommen. 9.2. Alle Besucherinnen haben sich so zu verhalten, dass niemand geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Alle haben den Anordnungen der Ordnungskräfte und Veranstaltungsleiterinnen sowie der Polizei und der Feuerwehr Folge zu leisten. 9.3. Sämtliche gefundenen Gegenstände können an einer Bar abgegeben. Über die E- Mail Adresse lost@yaam.de können verlorene Gegenstände wieder angefragt werden. 9.4. Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, so ist dies dem Ordnungsdienst, dem Chef vom Dienst oder dem Barpersonal unverzüglich mitzuteilen. 9.5. Es ist darüber hinaus untersagt: – ohne Zutrittsberechtigung Bereiche zu betreten, die nicht für die Allgemeinheit zugänglich sind, – Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen, – Tonwiedergabegeräte zu betreiben, – ohne Genehmigung des Veranstalter Waren jeglicher Art zu verkaufen, Dienstleistungen anzubieten, – mit Gegenständen jeder Art zu werfen, oder Flüssigkeiten jeder Art zu verschütten, - Feuer zu entzünden, Feuerwerks- Rauch und und Leuchtkörper anzuzünden, – außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gebäude durch das Wegwerfen von Gegenständen, Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen o.Ä. zu verunreinigen.
10. Sonstiges
Im YAAM wir viel fotografiert und gefilmt! Daher ist auch zu erwarten, dass auch Du und Deine Familie auf einer Aufnahme mit Bild und Ton festgehalten werden. Die Besucher der Anlage willigen daher unwiderruflich der Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme für Foto- und Fernsehaufzeichnungen (Streamings, Aufzeichnungen von DVD o.Ä.) ein, die von Besuchern, vom Betreiber oder Veranstalter oder deren Beauftragten im Zusammenhang mit dem Besuch der Anlage aufgenommen werden. § 23 Absatz 2 Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) bleibt davon unberührt.
11. Haftung
11.1. Das Betreten der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet der Betreiber nicht. 11.2. Die Haftung des Betreibers und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen bzw. der Veranstalter, gleich welcher Art, ist mit Ausnahme von Personenschäden bzw. in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 11.3. Die Haftung des Betreibers oder des jeweiligen Veranstalters ist außer bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei sonstigen Schäden im Falle vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt. 11.4. Der Betreiber haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, es sei denn, dass dies auf einem schuldhaften Verhalten seines Personals beruht. 11.5. Die Besucher haften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder. 11.6. Bei Veranstaltungen besteht aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden. Der Betreiber haftet für Hör- und Gesundheitsschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftung nur dann, wenn ihm und seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Diese Hausordnung tritt ab dem 01.12.2018 in Kraft. 12.2. Diese Hausordnung kann vom Betreiber jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Jede neue Ausgabe dieser Hausordnung ersetzt jede ältere Ausgabe und setzt jene damit außer Kraft. 12.3. Diese Hausordnung ist an dem Zugang zum YAAM öffentlich ausgehängt bzw. auf der Internetseite des YAAM (http://www.yaam.de) veröffentlicht.
Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen entspannten Aufenthalt im YAAM!
Jugendschutz
Hier die aktuellen Infos zum Thema Jugendschutz im Yaam Berlin: Jugendschutz
Konzerte (mit Ausnahme von Kinderkonzerten, tagsüber)
Personen unter 12 Jahren haben nach 20 Uhr keinen Zutritt. 12- 16 Jahren: nur mit “Muttizettel“ Ab 16 Jahren: bis 24 Uhr.
Minderjährige Gäste erhalten spezielle Einlassbändchen, welche den Aufenthalt nach 24 Uhr und die Ausgabe von alkoholischen Getränken verhindern.
Tanzveranstaltungen/ Partys
Grundsätzlich gilt der Zutritt erst ab 18 Jahren. Für manche Veranstaltungen behalten wir uns vor, den Zutritt erst ab 21 Jahren zu gewähren und dazu Ausweiskontrollen am Einlass durchzuführen (siehe House Rules).
Awareness
Welcome to YAAM!